5. Haftung
Der Berater / Interim-Manager haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchen Rechtsgründen, für alle von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für fahrlässig verursachte Schäden haftet der Berater / Interim-Manager nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung des Berater / Interim-Managers ist auf maximal fünf vereinbarte Tagessätze begrenzt. Der Berater / Interim-Manager ist aus haftungsrechtlichen Gründen entsprechend haftpflichtversichert.
6. Vertraulichkeit
Der Berater / Interim-Manager wird Informationen über das Unternehmen des Auftraggebers, die ihm durch die Zusammenarbeit bekannt werden, auch nach deren Abschluß streng vertraulich behandeln und Dritten nicht ohne Zustimmung des Auftraggebern zugänglich machen.
7. Schlußbestimmung
Sollte eine Klausel des Dienstvertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigens Dienstvertrags oder der übrigen AGB nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
8. Gerichtsstand
Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Darmstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Modautal, August 2012